Seit Januar 2020 gibt es die Möglichkeit, FuE-Ausgaben durch ein mehrstufiges Verfahren steuerlich geltend zu machen. Die steuerliche Forschungszulage sollte insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei ihren Innovationsaktivitäten unterstützen. Bis zu 90.000 Anträge auf Ausstellung von Bescheinigungen einer Förderberechtigung wurden von Befürwortern der Einführung des neuen Förderinstruments pro Jahr erwartet.
Es zeigte sich zunächst ein sehr schleppender Start. Das Handelsblatt recherchierte und befand vor einem Jahr: Das Instrument sei zu bürokratisch, die Bearbeitung zu langsam und die Vorteile gegenüber der direkten Projektförderung seien nicht erkennbar, was viele Hoffende überraschte. (Siehe F.O.M.-Artikel vom 09.09.2022).
Viele Berater, Verbände und Forschungsvereinigungen versuchten die Nutzung der Forschungszulage anzukurbeln, in dem sie die Hürden durch Vermittlung von Kenntnissen in unzähligen Seminaren zu überbrücken versuchten. So haben sich auch die SPECTARIS/F.O.M.-Innovationsseminare viermal dem Thema gewidmet. Und so steigt der Antragseingang ganz allmählich, von ca. 5.000 pro Jahr auf inzwischen ca. 7.000.
Insgesamt wurden in den dreieinhalb Jahren seit Einführung insgesamt 16 Tausend Anträge eingereicht. In 2022 waren es 6.618 Anträge für insgesamt 8.198 einzelne Forschungsvorhaben. Mit 6.629 Anträgen wurden im selben Zeitraum nahezu gleich viele Anträge beschieden. Die Bewilligungsquote lag 2022 bei ca. 76,3 %. In 2023 wurden bisher durchschnittlich etwa 140 Anträge pro Woche eingereicht.
Drei von vier Anträgen stammten in 2022 von KMU: 25,1 % von Kleinstunternehmen, 29,5 % von kleinen Unternehmen, 22,2 % von mittleren Unternehmen und 21,4 % von Großunternehmen.