Die Folgerichtlinie des Zentralen Innovationsprogramms Mittelstand (ZIM) wurde am 20.01.2020 veröffentlicht und tritt in den nächsten Tagen, am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger, in Kraft. Sie gilt voraussichtlich bis zum 31.12.2024.
ZIM ist neben dem Förderprogramm "Industrielle Geminschaftsforschung" (IGF) eines der zwei erfolgreichen und themenoffenen Basisprogramme des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) zur Förderung der Innovationsaktivitäten der mittelständischen Industrie in Deutschland. Insbesondere das Tandem IGF/ZIM ist ein mächtiges Förderinstrument. In IGF-Projekten werden die industriellen Machbarkeitsuntersuchungen von technologisch noch unsicheren Innovationsideen gefördert. ZIM greift die machbaren Ideen auf und fördert die Prototypentwicklung.
[Die IGF-Förderung geht ausschließlich an nicht gewinnorientierte Forschungseinrichtungen, die Industrie partizipiert in projektbegleitenden Ausschüssen (PA) mit jeweils meist 10-15 Unternehmen. In 2019 wurden 180 Mio. Euro Fördergelder zur Finanzierung der IGF-Forschung eingesetzt. Der Technologietransfer in 2019 erreichte 24.900 PA-Unternehmen.]
Die ZIM-Förderung wird über verschiedene Förderlinien ausgereicht, so werden z. B. Einzelprojekte, Kooperationsprojekte, Netzwerke oder auch Leistungen zur Markteinführung gefördert. Den Förderschwerpunkt stellen die Kooperationsprojekte (mindestens zwei Unternehmen oder mindestens ein Unternehmen und eine Forschungseinrichtuung) unter der bisherigen Trägerschaft der AiF Projekt GmbH dar, an die in 2019 aus dem 555-Mio. Programm-Budget 316 Mio. Euro ausgereicht wurden. In 2019 wurden knapp 2.500 ZIM-Kooperationsprojekte bewilligt, deren Förderung sowohl Unternehmen als auch Forschungseinrichtungen erhalten.
Eine ZIM-Antragstellung ist zwar erst wieder möglich, nachdem die bisherigen drei Projektträger des Förderprogramms in ihrer Funktion bestätigt oder neue festgelegt wurden und die amtlichen Vordrucke nötigenfalls aktualisiert wurden – also voraussichtlich zum Ende des ersten Quartals 2020. Dennoch macht es Sinn, sich bereits jetzt mit den Änderungen vertraut zu machen, schließlich könnte es sich lohnen, einen noch schnell im Dezember 2019 eingereichten Antrag zurückzuziehen und neu einzureichen.
In 2020 wird für ZIM ein unverändertes Budget von 555 Mio. Euro bereitgestellt. Doch der Folgerichtlinie lassen sich auch durchaus sehr interessante Änderungen entnehmen.
WAS IST NEU?
Höhere zuwendungsfähige Kosten für FuE-Projekte und Netzwerkmanagement
Neue für Unternehmen ab 2020 förderfähige Fremdleistungen
(neben den bereits bisher förderfähigen Aufträgen an Dritte, Innovationsberatungsdiensten und innovationsunterstützenden Dienstleistungen)
Erhöhte Fördersätze für kleine Unternehmen
Öffnung des ZIM für größere mittelständische Unternehmen
Für bis zum 31. Dezember 2019 eingereichte ZIM-Projektanträge, Anträge für ZIM-Netzwerke und Anträge auf Leistungen zur Markteinführung, die bis zum Inkrafttreten der neuen Richtlinie noch nicht rechtskräftig beschieden wurden, gelten die Bestimmungen der bisherigen ZIM-Richtlinie!