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18.09.2023

AiF Projekt GmbH präsentiert Zahlen zur ZIM-Förderung in 2022

Gegenüber Vorjahr über 500 Anträge weniger bewilligt. BMWK-Reaktion: Ab sofort pro Unternehmen wieder zwei ZIM-Projekte/Jahr möglich!

AiF Projekt GmbH präsentiert Zahlen zur ZIM-Förderung in 2022

Auf der Mitgliederversammlung der Arbeitsgemeinschaft industrieller Forschungsvereinigungen "Otto von Guericke" e. V. (AiF e. V.) am 12.09.2023 in Köln präsentierte die 100-Prozent-Tochter AiF Projekt GmbH ihre Geschäftszahlen aus 2022. Besonders interessant: Wie entwickelte sich die Anzahl der Förderbewilligungen des bei der Industrie aufgrund niedriger Bürokratiehürden so beliebten Förderprogramms "Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand" (ZIM) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)?

ZIM wird von drei Projektträgern verwaltet, die jeweils ein ZIM-Modul verantworten. Das deutlich größte Modul stellen mit rund zwei Dritteln der ZIM-Bewilligungen die ZIM-Kooperationsprojekte ("ZIM-KOOP") mit der AiF Projekt GmbH als Projektträger dar. Ein Viertel der Bewilligungen entfallen auf die ZIM-Innovationsnetzwerke unter der Verwaltung durch die EURONORM GmbH. Der Modul-verantwortliche Projektträger für die ZIM-Einzelprojekte mit etwa ein Achtel der Bewilligungen ist der VDI/VDE Innovation + Technik GmbH.

Im Jahr 2022 wurden 2.415 ZIM-Anträge beschieden. Davon wurden 1.601 Anträge (ca. zwei Drittel) bewilligt und 814 (ca. ein Drittel) abgelehnt. Damit wurden gegenüber dem Vorjahr 557 Anträge weniger bewilligt.

Was waren die primären Ursachen für den spürbaren Rückgang?

  • Nach einer Verbesserung der Förderkonditionen im Jahr 2020 stieg der Antragseingang stark an. Im Herbst 2021 war der Berg an zu bearbeitenden und zu bescheidenden Anträgen schließlich zu groß und das BMWK erließ einen ab 07.10.2021 wirksamen befristeten Antragsstopp, der erst nach zehn Monaten aufgehoben wurde. Es kam zu einem großen Antragsüberhang aus 2021 im Umfang von 1.475 Förderanträgen zu ZIM-Kooperationsprojekten, die zunächst abgebaut werden mussten, bevor wieder aktuellere Anträge bearbeitet werden konnten. (Siehe auch: "ZIM-Antragsstopp aufgehoben".) Mit der Wiedereröffnung der Entgegennahme von ZIM-Anträgen wurden einige Förderkonditionsverbesserungen zurückgenommen. Im August 2022 wurde eine Regelung eingeführt, dass Unternehmen erst 24 Monate nach der letzten ZIM-Bewilligung eine weitere Zusage für die Förderung eines FuE-Projektes über ZIM erhalten können.
  • Weitere Verzögerungen von Bewilligungen wurden durch die extrem verspätete Verabschiedung des Bundeshaushaltsgesetzes 2022 verursacht sowie durch das seit Anfang 2022 verschärft ausgelegte Besserstellungsverbot. (Siehe auch "Regierungsverursachter Dornröschenschlaf bei der Spannungskompensation beschichteter Optiken".)

Das BMWK steuert dem Rückgang nun gegen. Die beschränkende Regelung, dass frühestens nach zwei Jahren die nächste ZIM-Bewilligung erhalten werden kann, wurde zurückgenommen. Ab sofort sind wieder zwei Bewilligungen in 12 Monaten möglich.