Das dienstälteste und wahrscheinlich effektivste Innovationsförderprogramm Deutschlands wird mit wenigen Änderungen der Rahmenbedingungen fortgesetzt. Am 01.01.2023 trat die "Förderrichtlinie Industrielle Gemeinschaftsforschung" vom 21.12.2022 in Kraft und ist bis zum 31.12.2026 gültig.
Förderrichtlinie Industrielle Gemeinschaftsforschung (veröffentlicht im Bundesanzeiger, BAnz AT 29.12.2022 B1): PDF
Wichtigste Änderungen:
Was bleibt, ist die Unentbehrlichkeit und die Verantwortung von durch die Wirtschaft zu tragenden Forschungsvereinigungen.
Aus Sicht der F.O.M. ist die neue Förderrichtlinie eine Hommage an die Forschungsvereinigungen des IGF-Netzwerks, denn sie zeigt, dass das BMWK das Wissen um deren Rolle, Bedeutung und besonderen Wert für industrierelevante, transferintensive Forschung wiederentdeckt hat.
Was fehlt, ist die Korrektur eines der langlebigsten Schwächen eines deutschen Förderprogramms: Die Förderrichtlinie fordert die Wahrnehmung umfangreicher Administrationsaufgaben durch gemeinnützige Forschungsvereinigungen. Die mit diesen Aufwänden zusammenhängenden "Overhead"-Kosten sind jedoch nicht förderfähig, sondern sollen von der Industrie auf freiwilliger Basis getragen werden. Dieses Konzept lässt die Forschungsvereinigungen wehrlos in einem Dilemma aufgrund eines schwer zu deckenden Haushalts zurück und hat in den letzten Jahrzehnten wohl bereits zu ungewünschten 'kreativen' Lösungen bei der Haushaltsabsicherung geführt. Hier war und ist Bedarf für eine Nachjustierung!
Und somit gilt weiterhin, dass die Förderung der innovationsorientierten, vorwettbewerblichen Vorlaufforschung vor Allem in den Branchen gut funktionieren kann und wird, in denen die zugeordneten Forschungsvereinigungen von der Wirtschaft auskömmlich getragen werden.