Der Antragsstopp für ZIM-Förderanträge wurde am 03.08.2022 mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Mit der Wiederaufnahme des Antragsverfahrens werden nun mit einer Anpassung der Förderbedingungen die Mehrjährigkeit der Projekte sowie die zu erwartende sehr hohe Anzahl der Antragseingänge berücksichtigt:
Die 2020 zu Beginn der Pandemie eingeführten Erleichterungen, die mittlerweile wenig in Anspruch genommen werden, werden einhergehend mit der Aufhebung des Antragsstopps wieder in den alten Zustand überführt. In Abhängigkeit vom Antragseingang bzw. der Zahl förderwürdiger Anträge behält sich der Fördergeber weitere Maßnahmen zur Steuerung des Programms vor, die auch bereits eingegangene Anträge betreffen können. Dazu zählt beispielsweise die Kürzung der förderfähigen Kosten."
Quelle: https://www.zim.de/ZIM/Redaktion/DE/Meldungen/2022/3/2022-08-03-start-meldung-zim.html