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09.08.2022

ZIM-Antragsstopp aufgehoben

ZIM-Antragstellung seit 03.08.2022 mit angepassten Förderbedingungen wieder möglich

ZIM-Antragsstopp aufgehoben

Der Antragsstopp für ZIM-Förderanträge wurde am 03.08.2022 mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Mit der Wiederaufnahme des Antragsverfahrens werden nun mit einer Anpassung der Förderbedingungen die Mehrjährigkeit der Projekte sowie die zu erwartende sehr hohe Anzahl der Antragseingänge berücksichtigt:

  • "Für Unternehmen, die bereits eine Bewilligung für ein Forschungs- und Entwicklungsprojekt erhalten haben, ist erst 24 Monate nach der letzten Bewilligung eine weitere Bewilligung möglich. Diese Maßnahme gilt rückwirkend.
  • Zukünftig wird die Möglichkeit von Laufzeitverlängerungen der Projekte und von Mittelverschiebungen streng eingeschränkt, um zu hohe Vorbindungen in den Folgejahren zu verhindern und die Flexibilität für neue Vorhaben langfristig zu erhalten.

Die 2020 zu Beginn der Pandemie eingeführten Erleichterungen, die mittlerweile wenig in Anspruch genommen werden, werden einhergehend mit der Aufhebung des Antragsstopps wieder in den alten Zustand überführt. In Abhängigkeit vom Antragseingang bzw. der Zahl förderwürdiger Anträge behält sich der Fördergeber weitere Maßnahmen zur Steuerung des Programms vor, die auch bereits eingegangene Anträge betreffen können. Dazu zählt beispielsweise die Kürzung der förderfähigen Kosten."

Quelle: https://www.zim.de/ZIM/Redaktion/DE/Meldungen/2022/3/2022-08-03-start-meldung-zim.html