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26.07.2023

Regierungsverursachter Dornröschenschlaf bei der Spannungskompensation beschichteter Optiken

IGF-Vorhaben LabaKom erhält von BMWK die Bewilligung von 275 T Euro für einen Forschungsstart am 01.08.2023 – theoretisch. Tatsächlich wird jetzt erst einmal gewartet.

Regierungsverursachter Dornröschenschlaf bei der Spannungskompensation beschichteter Optiken

Die Wiederentdeckung und Neuauslegung des Besserstellungsverbots beschäftigt die deutsche Innovationsforschung seit zwei Jahren. Es besagt, dass ein Teil der Forschungseinrichtungen, die mehr als die Hälfte ihrer Kosten mithilfe öffentlicher Projektförderung decken, ihre Beschäftigten, einschließlich ihrer Geschäftsführungen nicht "besserstellen" dürfen als tariflich bezahlte Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes des Bundes.

Dies gilt jedoch nicht für alle Forschungsinstitute in Deutschland. Institutsleitungen und Spitzenforscher von Forschungseinrichtungen der großen außeruniversitäten Forschungsgemeinschaften (Fraunhofer-Institute, Forschungszentren der Helmholtzgemeinschaft, etc.) sind durch § 2 des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes (WissFG) vom Besserstellungsverbot befreit, da nur so die Abwanderung der besten Köpfe ins Ausland oder in die Industrie verhindert werden könne. Auf verschiedene Anfragen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im August 2022 (Bundesdrucksache 20/2977) und im Februar 2023 (Bundesdrucksache 20/5776), ob sich aus dieser Ungleichbehandlung keine Wettbewerbsverzerrung im Forschungs- und Innovationsbereich, genauer: bei der Gewinnung hochqualifizierten Führungspersonals, zum Nachteil der rund 130 eigenständigen gemeinnützigen Industrieforschungseinrichtungen ergäbe, antwortete die Bundesregierung, dass ihr keine unterschiedliche Auslegung des Besserstellungsverbots bekannt sei.

Per Ausnahmeantrag an das Bundesministerium der Finanzen (BMF) kann in personenbezogenen Einzelfällen eine Befreiung vom Besserstellungsverbot erfolgen. Auf die Anfrage, wie viele Anträge zur Befreiung vom Besserstellungsverbot eingegangen seien und wie lange die durchschnittliche Bearbeitungszeit bis zur Bescheidung von Ausnahmeanträgen ist, antwortete die Bundesregierung mit Verweis auf den unzumutbaren Aufwand einer Auswertung nicht.

Am 04.07.2023 stellte die CDU/CSU-Bundestagsfraktion den Antrag, auch gemeinnützige Forschungseinrichtungen, die nicht institutionell vom Bund gefördert werden, in § 2 WissFG aufzunehmen und vom Besserstellungsverbot freizustellen (Drucksache 20/7589). Zu diesem Antrag soll im Setember eine Bundestagsdebatte aufgesetzt und eine Anhörung im Forschungsausschuss durchgeführt werden.

Die F.O.M. arbeitet mit Forschungseinrichtungen von Universitäten und anderen Hochschulen, außeruniversitären Forschungsgemeinschaften und mit eigenständigen Instituten zusammen. Das Projekt InTherSteLa zur Entwicklung einer innovativen Therapie der Spinalkanalstenose mittels Laserablation unter OCT-Kontrolle, mit zehn Unternehmen und einer Klinikkette im projektbegleitenden Ausschuss (darunter sechs KMU), kann voraussichtlich in den nächsten zwei Wochen mit einer Verspätung durch das Besserstellungsverbot von 11 – 12 Monaten starten.

Wann das gerade für einen Projektstart zum 01.08.2023 bewilligte Projekt LabaKom zur Entwicklung einer laserbasierten Spannungskompensation bei Glassubstraten in der Dünnschichttechnologie mit 12 Unternehmen im projektbegleitenden Ausschuss (darunter sieben KMU) tatsächlich starten kann, bleibt vorerst ungewiss.