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04.01.2023

Industrielle Gemeinschaftsforschung nahtlos und mit wenigen Änderungen fortgesetzt

IGF-Nachfolgerichtlinie für 2023 bis 2026 veröffentlicht

Das dienstälteste und wahrscheinlich effektivste Innovationsförderprogramm Deutschlands wird mit wenigen Änderungen der Rahmenbedingungen fortgesetzt. Am 01.01.2023 trat die "Förderrichtlinie Industrielle Gemeinschaftsforschung" vom 21.12.2022 in Kraft und ist bis zum 31.12.2026 gültig.

Förderrichtlinie Industrielle Gemeinschaftsforschung (veröffentlicht im Bundesanzeiger, BAnz AT 29.12.2022 B1): PDF

Wichtigste Änderungen:

  1. Zweck der IGF ist die Stärkung der Innovationsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) zum Erhalt ihrer Wettbewerbsfähigkeit. Aus diesem Grunde ist bei der Planung von IGF-Vorhaben eine Mindestanzahl an KMU in den Programm-immanenten projektbegleitenden Ausschüssen sicherzustellen. So sollen mindestens etwa die Hälfte der Unternehmen der projektbegleitenden Ausschüsse der Gruppe der KMU zugeordnet werden können. Für die Zuordnung eines Unternehmens zur Gruppe der KMU wurde bisher eine IGF-spezifische, ansonsten kaum gebräuchliche Definition herangezogen (Jahresumsatz des Unternehmens einschließlich verbundener Unternehmen nicht größer als 125 Mio. Euro). Die neue Richtlinie ersetzt die bisherige Heranziehung der IGF-spezifischen Definition durch die weit gebräuchlichere KMU-Definition der EU, gemäß der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014, Anhang 1, nach der KMU weniger als 250 Personen (gerechnet in Vollzeitäquivalenten) beschäftigen und einschließlich verbundener Unternehmen entweder einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. Euro erzielen oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. Euro aufweisen.

    (Die Zuordnung von Unternehmen der projektbegleitenden Ausschüsse zur Gruppe der KMU ist ausschließlich zur Sicherstellung der Relevanz beantragter Forschungsvorhaben für den Mittelstand maßgeblich. Nicht geändert hat sich, dass bei der Industriellen Gemeinschaftsforschung auch große Unternehmen projektbegleitenden Ausschüssen beitreten können und ihre Partizipation durchaus erwünscht ist.)
     
  2. Bei künftigen IGF-Vorhaben wird erwartet, dass Ziele der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie und der Treibhausgasneutralität bis 2045 berücksichtigt werden.

 

Was bleibt, ist die Unentbehrlichkeit und die Verantwortung von durch die Wirtschaft zu tragenden Forschungsvereinigungen.

Aus Sicht der F.O.M. ist die neue Förderrichtlinie eine Hommage an die Forschungsvereinigungen des IGF-Netzwerks, denn sie zeigt, dass das BMWK das Wissen um deren Rolle, Bedeutung und besonderen Wert für industrierelevante, transferintensive Forschung wiederentdeckt hat.


Was fehlt, ist die Korrektur eines der langlebigsten Schwächen eines deutschen Förderprogramms: Die Förderrichtlinie fordert die Wahrnehmung umfangreicher Administrationsaufgaben durch gemeinnützige Forschungsvereinigungen. Die mit diesen Aufwänden zusammenhängenden "Overhead"-Kosten sind jedoch nicht förderfähig, sondern sollen von der Industrie auf freiwilliger Basis getragen werden. Dieses Konzept lässt die Forschungsvereinigungen wehrlos in einem Dilemma aufgrund eines schwer zu deckenden Haushalts zurück und hat in den letzten Jahrzehnten wohl bereits zu ungewünschten 'kreativen' Lösungen bei der Haushaltsabsicherung geführt. Hier war und ist Bedarf für eine Nachjustierung!

Und somit gilt weiterhin, dass die Förderung der innovationsorientierten, vorwettbewerblichen Vorlaufforschung vor Allem in den Branchen gut funktionieren kann und wird, in denen die zugeordneten Forschungsvereinigungen von der Wirtschaft auskömmlich getragen werden.