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22.08.2023

Gemeinnützigkeit der F.O.M. bestätigt

Freistellungsbescheid für 2020 bis 2022 eingetroffen

Ende Juni wurden von der Forschungsvereinigung Feinmechanik, Optik und Medizintechnik e. V. (F.O.M.) die Jahresabschlüsse und Tätigkeitsberichte für die letzten drei Jahre sowie die geltenden Fassungen von Satzung und Beitragsordnung zur turnusgemäßen Überprüfung der Gemeinnützigkeit beim Finanzamt eingereicht. Die Gemeinnützigkeit wird stets rückwirkend anerkannt und ist eine der wichtigen Grundvoraussetzungen für die Betreibung IGF-geförderter Forschungsprojekte.

Wie der heute eingetroffene "Freistellungsbescheid für 2020 bis 2022 zur Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer" vom 16.08.2023 nun bestätigt, wird der Verein auch weiterhin als gemeinnützig anerkannt.

Die im Jahre 1963 aus SPECTARIS, dem deutschen Industrieverband für Optik, Photonik, Analysen- und Medizintechnik, heraus gegründete Forschungsvereinigung fördert im Sinne der §§ 51 ff. der Abgabenordnung (AO) seit 60 Jahren ausschließlich und unmittelbar den gemeinnützigen Zweck "Förderung von Wissenschaft und Forschung" gemäß § 52 Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 AO.

Die F.O.M. ist somit nach § 5 Absatz 1 Nummer 9 des Körperschaftssteuergesetzes (KStG) von der Körperschaftssteuer und nach § 3 Nummer 6 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) von der Gewerbesteuer befreit. Sie ist zugleich weiterhin berechtigt, Zuwendungsbestätigungen für Mitgliedsbeiträge und Spenden auszustellen, die ihr zur Verwendung für den oben genannten gemeinnützigen Zweck zugewendet werden.

Möchten Sie die F.O.M. bei der Betreibung vorwettbewerblicher Vorlaufforschung in den Branchen und Technologiefeldern Feinmechanik, Optik, Photonik, additive Fertigung, Messtechnik, Analysen- und Medizintechnik in Kooperation mit externen Forschungseinrichtungen unterstützen, freuen wir uns auf eine formlose E-Mail an info(at)forschung-fom.de.